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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Odoo-Umfeld
Stand: 2026 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Entwicklungsleistungen. Vor Livegang rechtlich prüfen und an deine Situation anpassen (z. B. Anschrift, Gerichtsstand, USt-IdNr.).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Christian Kubicki, freiberuflicher Odoo-Berater und -Entwickler, christian-kubicki.de (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Beratungs-, Konzeptions-, Implementierungs-, Anpassungs- und Supportleistungen im Zusammenhang mit Odoo und angrenzenden IT-Projekten.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung nach mündlicher oder schriftlicher Beauftragung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen – jeweils im vereinbarten Umfang:
- Beratung zu Odoo-Einführung, Prozessen, Standard vs. Customizing sowie Architekturfragen
- Konzeption, Konfiguration und Implementierung von Odoo-Instanzen (Community und ggf. Enterprise)
- Entwicklung von Anpassungen, Schnittstellen, Migrationen und Datenübernahmen
- Dokumentation, Einweisung, Schulung und begleitender Support
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Erbringung vereinbarter Dienstleistungen (Werkvertrag oder Dienstvertrag je nach Vereinbarung), jedoch keine bestimmte wirtschaftliche oder betriebliche Erfolgsgarantie.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig bereit:
- einen erreichbaren Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
- Zugänge zu Systemen, Testumgebungen und erforderlichen Informationen
- vollständige und korrekte Ausgangsdaten für Migrationen und Konfigurationen
- Rückmeldungen zu Konzepten, Zwischenständen und Abnahmen innerhalb vereinbarter Fristen
Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern Fristen angemessen und können zu Mehraufwand führen, der gesondert vergütet wird.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Stundensätze oder Festpreise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind – sofern im Angebot nicht abweichend geregelt – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
Reisekosten und sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn sie vorher vereinbart oder im Angebot ausgewiesen sind.
§ 6 Termine und Verzug
Vereinbarte Termine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Fristen (Fixtermine) bezeichnet sind. Fixtermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern (Hosting, Odoo-Cloud, Telekommunikation) sowie verzögerte Mitwirkung des Auftraggebers befreien für die Dauer der Störung von Fristen.
§ 7 Abnahme
Werden konkrete Liefergegenstände (z. B. Module, Migrationen, Schnittstellen) geschuldet, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine begründeten Mängelrügen schriftlich mitteilt.
Bei fortlaufenden Beratungs- und Supportleistungen ohne definierten Liefergegenstand entfällt eine formale Abnahme; die Leistung gilt mit Erbringung im vereinbarten Zeitraum als erbracht.
§ 8 Gewährleistung und Mängel
Der Auftragnehmer gewährleistet, vereinbarte Leistungen nach dem Stand der Technik und gemäß Leistungsbeschreibung zu erbringen. Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl nachbessern oder die Leistung erneut erbringen.
Für Open-Source-Komponenten (einschließlich Odoo Community) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Anpassungen und individuell entwickelte Erweiterungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach vollständiger Zahlung mit den vereinbarten Nutzungsrechten übertragen.
§ 9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste, soweit nicht zwingend gesetzlich vorgesehen – ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinerseits keine angemessenen Datensicherungen vorgenommen hat.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
§ 11 Nutzungsrechte und Open Source
Odoo Community steht unter Open-Source-Lizenzen (LGPL). Enterprise-Funktionen setzen eine gültige Odoo-Enterprise-Lizenz des Auftraggebers voraus. Der Auftragnehmer liefert keine Enterprise-Lizenzen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Individuell erstellter Quellcode und Dokumentation gehen – nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung – mit den im Angebot definierten Nutzungsrechten auf den Auftraggeber über, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
§ 12 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (z. B. Support-Verträge) können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§ 13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung richtet sich nach der Datenschutzerklärung sowie ggf. einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung, wenn der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers [Ort wird nachgetragen].
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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